Der Betriebsrat und die Gesundheit der Kollegen

Ziele:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine Angelegenheit von Unfallverhütungsvorschriften und nachzumessenden Mindeststandards – ganz im Gegenteil sehen Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz ausdrücklich vor, dass der Betriebsrat sich in diesen Fragen gestaltend einmischt, eigene Vorstellungen entwickelt und Vorschläge macht.
Inhalte:
- Der Arbeitsschutzausschuss: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als Verbündete des Betriebsrats
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – welche Betriebsvereinbarungen dienen der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen?
- Krankenrückkehrgespräche und/oder Wiedereingliederungsmanagement?
- Betriebs-/Baustellen-/Objektbegehungen – wie organisieren?
- Gefährdungsbeurteilung – was gehört für den Betriebsrat alles dazu?
- Die Diskussion mit dem Chef über Investitionen zum Gesundheitsschutz und die Qualität der „Persönlichen Schutzausrüstung“
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits an BR-Seminaren oder Grundlehrgängen teilgenommen haben – insbesondere Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII.
Ort
61499 Steinbach im Taunus
Termine
| 6012412 | 10.06.2012 | bis | 15.06.2012 |
| 6013612 | 02.09.2012 | bis | 07.09.2012 |
Kosten
| Seminargebühr | Übernachtung u. Verpflegung |
| 795,00 EUR (steuerfrei) |
560,00 EUR (inkl. 7% MwSt.) |
Referent(in)

Much
Qualifikation
Studium der Politikwissenschaft – langjährige Betriebsratsarbeit und ehrenamtliche, gewerkschaftliche Bildungstätigkeit
Gastreferent(in)

Citrich
Qualifikation
IG BAU-Fachreferent

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