Betriebsratsmitglieder, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine Angelegenheit von Unfallverhütungsvorschriften und zu messendem Mindeststandard. Im Gegenteil: Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz sehen ausdrücklich vor, dass der Betriebsrat sich in diesen Fragen gestaltend einmischt, eigene Vorstellungen entwickelt und Vorschläge macht.
Schulungsanspruch §37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 6011123 | |
12.03.2023 bis 17.03.2023
Seminardauer: 5.00 Tage max. 15 Teilnehmer |
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frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
1200.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
740.00 EUR
(inkl. MwSt.)