Betriebsratsmitglieder, die bereits BR-Seminare besucht haben
Ziel dieses Seminars ist es, die Mitglieder des Betriebsrats für die weitreichenden und tiefgreifenden Veränderungen zu sensibilisieren, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Arbeitsprozessen und betrieblichen Strukturen mit sich bringt. Die Teilnehmenden werden befähigt, die daraus resultierenden Herausforderungen und Chancen zu analysieren, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes eingeführten Handlungsoptionen rechtssicher anzuwenden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie den Einsatz von KI-Systemen im Betrieb nicht nur kritisch begleiten, sondern auch aktiv mitgestalten können, um die Interessen der Beschäftigten zu schützen, Datenschutz und Arbeitnehmerrechte zu wahren und einen fairen sowie zukunftsorientierten Umgang mit digitalen Technologien zu gewährleisten.
• Einführung in grundlegende KI-Technologien und deren Anwendungsmöglichkeiten im Betrieb
• Veränderungen von Arbeitsprozessen, Arbeitsorganisation und Aufgaben durch den Einsatz von KI
• Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Mitbestimmung von KI-Systemen
• Datenschutz und Schutz der Arbeitnehmerrechte im Umgang mit KI-Anwendungen
• Notwendige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Kontext KI
• Einbindung und Zusammenarbeit mit Sachverständigen zur fundierten Begleitung von KI-Projekten
• Analyse und Bewertung der Auswirkungen von KI auf Beschäftigte und Arbeitsbedingungen
• Ausblick auf zukünftige KI-Entwicklungen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Arbeitswelt
Schulungsanspruch nach § 36 Abs. 6 BetrVG
| Seminar-Nr.: 5042527 | |
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21.06.2027 bis 23.06.2027
Seminarbeginn: Montag 12 Uhr Seminarende: Mittwoch 12 Uhr Seminardauer: 3 Tag(e) max. 15 Teilnehmer |
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Hinweis: Übernachtung am Vortag möglich |
| frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus *
Waldstraße 31
61449 Steinbach
Tel.: 06171/702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
872.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
445.00 EUR
(inkl. MwSt.)
Tagungspauschale (nur Verpflegung):
265.00 EUR
(inkl. MwSt.)
Übernachtung am Vortag
116.00 EUR
(inkl. MwSt.)