Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Gesamt-JAV und Konzern-JAV, sowie Betriebsräte
§ 37 Abs.6 BetrVG und Mitglieder von Wahlvorständen zur JAV-Wahl 2026 § 20 Abs. 3 BetrVG.
Der Betriebsrat ist laut § 80 (1) Nr. 5 BetrVG dazu verpflichtet die JAV Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen fundierten Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen, gesetzlichen Neuerungen und technischen Abläufe für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie sind in der Lage, den Betriebsrat bei der JAV-Wahl kompetent zu unterstützen bzw. diese selbst durchzuführen.
· Rechtliche Grundlagen der JAV-Wahl (§§60-64 BetrVG)
· Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
· Grundlagen der Vorbereitung und Durchführung einer JAV-Wahl (Wahlordnung, Wahlvorstand,
Wählerverzeichnis, Wahlausschreiben)
· Normales und vereinfachtes Wahlverfahren
· Zusammenarbeit von Betriebsrat, JAV und Gewerkschaft bei den Wahlen
· Umgang mit dem digitalen Wahlhelfer und Berechnung von Fristen
Schulungsanspruch § 37 Abs. 6 BetrVG
| Seminar-Nr.: 8030626 | |
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28.07.2026 bis 28.07.2026
Seminarbeginn: Dienstag 9 Uhr Seminarende: Dienstag 16 Uhr Seminardauer: 1 Tag(e) max. 15 Teilnehmer |
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| frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Bildungsreferent IG BAU der Region Bayern
Jugendbildungsreferentin IG BAU
DGB-Haus Nürnberg
Kornmarkt 7
90421 Nürnberg
Tel.:
Website:
Seminargebühr:
256.00 EUR
(MwSt. frei)
Tagungspauschale (nur Verpflegung):
85.00 EUR
(MwSt. frei)