Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Gesamt-JAV und Konzern-JAV, sowie Betriebsräte
§ 37 Abs. 6 BetrVG und Mitglieder von Wahlvorständen zur JAV-Wahl 2026 § 20 Abs. 3 BetrVG.
Der Betriebsrat ist laut § 80 (1) Nr. 5 BetrVG dazu verpflichtet die JAV Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die rechtlichen
Voraussetzungen, gesetzlichen Neuerungen und technischen Abläufe für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie sind in der Lage, den Betriebsrat bei der JAV-Wahl kompetent zu unterstützen bzw. diese selbst durchzuführen.
· Rechtliche Grundlagen der JAV-Wahl (§§ 60-64 BetrVG)
· Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
· Grundlagen der Vorbereitung und Durchführung einer JAV-Wahl
(Wahlordnung, Wahlvorstand, Wählerverzeichnis, Wahlausschreiben)
· Normales und vereinfachtes Wahlverfahren
· Zusammenarbeit von Betriebsrat, JAV und Gewerkschaft bei den Wahlen
· Umgang mit dem digitalen Wahlhelfer und Berechnung von Fristen
Schulungsanspruch § 37 Abs. 6 BetrVG
| Seminar-Nr.: 8040826 | |
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16.09.2026 bis 16.09.2026
Seminarbeginn: Mittwoch 8.30 Uhr Seminarende: Mittwoch 15.30 Uhr Seminardauer: 1 Tag(e) max. 15 Teilnehmer |
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| frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Jugendbildungsreferentin IG BAU Bayern
Bildungsreferent IG BAU der Region Bayern
IG Bau Haus München
Schubertstraße 5
80336 München
Tel.: 089/544281-0
Website:
Seminargebühr:
256.00 EUR
(MwSt. frei)
Tagungspauschale (nur Verpflegung):
85.00 EUR
(inkl. MwSt.)