Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar „Basiswissen“
Die Möglichkeit der Arbeitnehmer*innenüberlassung ist ein Instrument der Arbeitgeber*innen zur Personaldisposition. Gedacht, um Arbeitsspitzen abzudecken, hat es sich zum Mittel zur Lohnkosteneinsparung entwickelt.
Für die Betroffenen bedeutet es Unsicherheit, fehlende Berufsperspektiven, Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse zu sein.
Was bedeutet dieses Spannungsfeld im betrieblichen Alltag für Betriebsräte?
Welche gesetzlichen Aufträge soll der Betriebsrat erledigen?
Welche Auswirkungen haben die Änderungen im AÜG?
Schulungsanspruch §37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 3082422 | |
12.06.2022 bis 15.06.2022
Seminardauer: 3.00 Tage max. 15 Teilnehmer |
frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
720.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
444.00 EUR
(inkl. MwSt.)
Seminar-Nr.: 80922031 | |
12.12.2022 bis 14.12.2022
10 - 13 Uhr Seminardauer: 3.00 Tage max. 15 Teilnehmer |
|
Hinweis: Übernachtung am Vortag möglich |
frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Hotel "Am Alten Strom" Warnemünde
Am Strom 60/ 61
18119 Warnemünde
Tel.: 03 81/ 54 82 31 02
Website: www.hotel-am-alten-strom.de
Seminargebühr:
645.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
495.00 EUR
(inkl. MwSt.)
Tagungspauschale (nur Verpflegung):
255.00 EUR
(inkl. MwSt.)
Übernachtung am Vortag
135.00 EUR
(inkl. MwSt.)