Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebsrats- und Personalratsmitglieder.
Vorkenntnisse sind sinnvoll, aber nicht erforderlich.
Was früher die ungeliebten Krankenrückkehrgespräche waren, das hat der Gesetzgeber nun – zum Schutz der Arbeitnehmer*innen – im Sozialgesetzbuch geregelt: Die Kolleg*innen sollen nach der Rückkehr aus langer Krankheit ohne belastenden Druck und ohne Gängelung durch die*den Arbeitgeber*in wieder in die Arbeitsabläufe integriert werden. Es werden konkrete Schritte zur Einführung und Ausgestaltung eines erfolgversprechenden Verfahrens aufgezeigt.
Schulungsanspruch §37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 2154023 | |
03.10.2023 bis 06.10.2023
Seminardauer: 3.00 Tage max. 10 Teilnehmer |
frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
720.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
444.00 EUR
(inkl. MwSt.)