Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen.
Betriebsräte können überraschend vor Problemen stehen oder mit Fragen konfrontiert werden, die völlig neue Herausforderungen mit sich bringen. Betriebsräte können nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Das Gesetz bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, sich externen Sachverstand hinzuzuziehen. Wann und wie dies möglich ist, wird ebenso vermittelt, wie die Frage der Absprache mit *dem Arbeitgeber*in erfolgen kann.
● Externer Sachverstand bei Rechtsfragen
- Rechtsauskünfte
- Beteiligung der Gewerkschaft
● Die*der Verfahrensbevollmächtigte vor einer Einigungsstelle
● Die*der Sachverständige bei Regelungsfragen
- Die*der Sachkundige und die*der Sachverständige
- bei Inhouse-Schulungen
● Geheimhaltungspflicht
Schulungsanspruch §37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 2033123 | |
30.07.2023 bis 04.08.2023
Seminardauer: 5.00 Tage max. 15 Teilnehmer |
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frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
1200.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
740.00 EUR
(inkl. MwSt.)