Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar „Basiswissen“.
Betriebsräte können überraschend vor Problemen stehen oder mit Fragen konfrontiert werden, die völlig neue Herausforderungen mit sich bringen. Betriebsräte können nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Das Gesetz bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, sich externen Sachverstand hinzuzuziehen. Wann und wie dies möglich ist, wird ebenso vermittelt, wie die Frage der Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen kann.
● Externer Sachverstand bei Rechtsfragen
- Rechtsauskünfte
- Beteiligung der Gewerkschaft
● Der Verfahrensbevollmächtigte vor einer Einigungsstelle
● Der Sachverständige bei Regelungsfragen
- Der Sachkundige und der Sachverständige
- Bei Inhouse-Schulungen
● Geheimhaltungspflicht
Schulungsanspruch §37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 7011219 | |
19.03.2019 bis 22.03.2019
Seminardauer: 3.00 Tage max. 12 Teilnehmer |
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frei | ausgebucht | nicht verfügbar |
Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
630.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
432.00 EUR
(inkl. MwSt.)