Alle am Thema interessierten Betriebsratsmitglieder.
An Betriebs- und Personalräte und an Schwerbehindertenvertretungen werden durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive der EU neue Anforderungen gestellt. Sie tragen Verantwortung für Entscheidungen von außergewöhnlicher Tragweite in ihren Betrieben und Verwaltungen. Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird. In diesem Workshop werden Betriebsräte über die anstehenden Neuerungen informiert und für Handlungsoptionen sensibilisiert.
Ein Schlüsselthema unserer Zeit ist der Prozess hin zu nachhaltigem Wirtschaften. Dabei bezieht sich Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische und ökonomische Aspekte, sondern auch auf soziale: Ohne die aktive Unterstützung der Menschen - insbesondere der Beschäftigten - wird der ökologische Wandel scheitern. Die europäische Kommission will daher mit ihrer "Sustainable Finance"- Strategie die sozial-ökonomische Transformation der Wirtschaft befördern, indem sie Unternehmen transparenter macht, und zwar mithilfe einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Insbesondere die sozialen Aspekte, über die zukünftig verstärkt berichtet werden muss, bedeuten für Betriebsräte neue Chancen und Herausforderungen - die wir gemeinsam mit Euch angehen wollen!
Schulungsanspruch § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 2253724 | |
11.09.2024 bis 13.09.2024
Seminardauer: 3.00 Tage |
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frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
1050.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
500.00 EUR
(inkl. MwSt.)