Alle am Thema interessierten Betriebsratsmitglieder.
Überschreitung der gefassten Gremiumsbeschlüsse durch den BR-Vorsitzenden, Weitergabe von perso-
nenbezogenen Mitarbeiterdaten an Dritte, Verstoß gegen Compliance-Richtlinien durch ein Betriebs-
ratsmitglied, „Geschenke“ von Seminaranbietern und Eigentumsfrage, widerrechtliche Mitnahme von Be-
werbungsunterlagen: sind diese Taten strafrechtlich ahndbar? Diese und weitere Fragen werden in diesem Seminar beantwortet. Der schmale Grad zwischen Erlaubtem und ahndbaren Taten ist nicht mehr so einfach ersichtlich. Viele neue Urteile mit Änderung von jahrelanger Rechtsprechung
erschweren Betriebsräten den Überblick zu behalten. In diesem Seminar sollen die Teilnehmenden sensibilisiert und fit gemacht werden mit Beispielen aus der Praxis.
Schulungsanspruch §37 Abs. 6 BetrVG
Seminar-Nr.: 3154323 | |
22.10.2023 bis 24.10.2023
Seminardauer: 2.00 Tage max. 15 Teilnehmer |
frei | nicht mehr buchbar | nicht verfügbar |
Tagungs- und Bildungszentrum Steinbach/Taunus
Waldstraße 31
61449 Steinbach im Taunus
Tel.: 06171 702-0
Website: www.tagungszentrum-steinbach.de
Seminargebühr:
480.00 EUR
(MwSt. frei)
Übernachtung und Verpflegung:
290.00 EUR
(inkl. MwSt.)