Wer kann wie oft nach Steinbach kommen?

Die Teilnahme an BR-Seminaren ist gesetzlich geregelt. Das Bildungswerk Steinbach e.V. bietet ausschließlich Seminare nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz an.

Wie häufig können Seminare des Bildungswerks Steinbach e.V. besucht werden?

Entscheidend für die Möglichkeit der Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist, dass in den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Ist dies zu bejahen, können Betriebsratsmitglieder nach entsprechendem Beschluss des Betriebsrats beliebig oft Seminare besuchen. Die Vorschrift des § 37 Abs. 6 BetrVG enthält im Gegensatz zum individuellen Anspruch des § 37 Abs. 7 BetrVG keine zeitliche Begrenzung.

Was ist mit Ersatzmitgliedern?

Rückt das Ersatzmitglied auf Dauer nach, entsteht der gleiche zeitlich unbegrenzte Schulungsanspruch wie für alle ordentlichen BR-Mitglieder. Vertritt das Ersatzmitglied das BR-Mitglied für längere Zeit oder ist absehbar, dass es wiederholt zur Betriebsratssitzung hinzugezogen wird, entsteht ebenfalls ein voller Schulungsanspruch, wenn der Betriebsrat den Seminarbesuch für die Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums für erforderlich hält. Nimmt das Ersatzmitglied nur ausnahmsweise an einer BR-Sitzung teil und ist davon auszugehen, dass es im weiteren Verlauf der Amtsperiode nicht mehr hinzugezogen wird, ist der Schulungsanspruch nicht gegeben.

Wo finden die Seminare statt?

Unsere Seminare finden überwiegend im Tagungs- und Bildungszentrum der IG Bauen-Agrar-Umwelt in Steinbach bei Frankfurt statt.

Darüber hinaus sind wir auch vor Ort mit unserem Bildungsangebot unterwegs. Weitere Informationen zu diesen bzw. weiteren Seminaren in den Regionen der IG Bauen-Agrar-Umwelt findet ihr in unsem Seminarkatalog in der Rubrik "Nach Regionen".